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Umsichtige Gesellschafter berufen einen Beirat


Langfristig wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg zu erzielen fordert alle Beteiligten

Wenn sich Geschäftsführer / Gesellschafter eines Unternehmens ihren Mitarbeitern und Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern, Netzwerkpartnern und auch der Öffentlichkeit gegenüber mit gleichen Wertvorstellungen verhalten, wird das Unternehmen selbst langfristig wirtschaftlichen Erfolg erzielen.

Diesen Erfolg nachhaltig sicherzustellen ist das Ziel im Zusammenwirken mit einem Beirat.

Nicht nur für Aktiengesellschaften ist es wichtig, einen kompetenten Aufsichtsrat zu bestellen, auch für Mittelstandsunternehmen und Startups sind heutzutage Beiräte unentbehrlich. Beraten, fördern, lenken und mitgestalten: dies sind die wichtigsten Aufgaben eines Beirates mit aktiver Beratungsfunktion.

Ein Beirat sollte nicht nur über fachliche Kenntnisse und unternehmerische Erfahrung verfügen, sondern auch die künftige Entwicklung von Mittelstand 4.0 in sein Handeln miteinbeziehen.   

Auflistung der Aufgabengebiete: 

Beratung 

Der Beirat dient als Gesprächs- und Diskussionspartner für die Geschäftsführung und die Gesellschafter. Fragestellungen der täglichen und strategischen Unternehmenspraxis  und Unternehmensführung gehören zum Beratungsumfang.  

Der Unternehmensbeirat besitzt keine Entscheidungsbefugnis. 

Seine Beratung werden den Entscheidungsträgern des Unternehmens (Geschäftsleitung, Gesellschafterversammlung) als Entscheidungshilfe vorgelegt. Der Beirat hat keine Geschäftsbefugnis und unterscheidet sich daher deutlich von Geschäftsleitung. 

Die Beratung des Beirats kann sich auf alle Unternehmensbereiche beziehen. Sie umfasst sowohl den operativen (etwa bei Investitionen, Personalfragen, Marketing) als auch den strategischen Bereich (etwa Nachfolgeplanung, langfristige Unternehmensausrichtung, neue Produkt / Dienstleistungsfelder).

Überwachung

Sollten die Gesellschafter aus Zeit oder Qualifikationsgründen ihre Gesellschaftsrechte nicht  ganz oder teilweise nicht selbst ausüben können oder wollen, kann der Beirat überwachend tätig werden. Er entspricht insofern dem Aufsicht einer AG.

Ausgleichsfunktion

Ein Beirat, der ausschließlich mit Nicht-Gesellschaftern besetzt ist, kann wesentlich zu einer Versachlichung des Dialogs zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern beitragen. Denkbar ist der Einsatz eines Beirats zur Schlichtung oder zur Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten. Auch im Generationenkonflikt kann ein Unternehmensbeirat vermitteln.

Vertretung von Gesellschafterstämmen

In dieser Funktion übt der Beirat einige der Rechte der Gesellschafter aus. Da diese Befugnisse im Gesellschaftsvertrag auf den Unternehmensbeirat übertragen werden müssen, kann nur ein organschaftlich legitimierter Beirat als Vertreter der Gesellschafterstämme fungieren.

Am sinnvollsten erscheint dies, wenn die Anzahl der Gesellschafter sehr groß ist.
Der Beirat kann hierbei entscheiden über:
  • Erstellung der Jahresplanung
  • Neubestimmung der Geschäftsführung
  • Verwendung des Jahresüberschusses
  • Anerkennung von potentiellen Käufern von Unternehmensanteilen und Beratung über den Kaufpreis der Anteile

Imagewirkung


Beiratsmitglieder bringen zudem ihr eigenes Kontakt- und Beziehungsnetzwerk mit in das Unternehmen ein, das diesem von Nutzen sein kann. 

Know-How


Das Know-how eines ehemaligen leitenden Angestellten in internationalen Banken und jetzigen Geschäftsführers der Main-Neckar-CapitalGroup GmbH, einer unabhängigen Corporate Finance Beratungsgesellschaft, bringt diesen Mehrwert mit.

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